Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Solch ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn ein bestimmtes Denkmal interessant für die Siedlungen, für Städte, für die Geschichte, für die Entwicklung der Produktions- und Arbeitsverhältnisse oder für die Erhaltung von wissenschaftlichen, künstlerischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen ist.
Jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung eines Baudenkmals ist genehmigungspflichtig. Auch Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmälern können abstimmungsbedürftig sein (sog. Umgebungsschutz oder Ensembleschutz). Nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können unter Umständen als Denkmaleigentümer eine steuerliche Abschreibung bzw. unter noch ganz anderen Umständen eine Förderung oder eine Zuwendung aus Steuermitteln in Anspruch genommen werden.