Die von uns für unsere Hausverwaltungskunden abgeschlossenen Wohnungsmietverträge sehen vor, daß die monatlich zu zahlende Miete bis zum dritten Werktag des laufenden Monats auf dem Mietkonto eingegangen sein muß. Bei weitem die meisten Mieter entrichten ihre Miete pünktlich. Sollte eine Miete nicht pünktlich eingehen, gehen wir folgendermaßen vor:
Zunächst ist klar, daß der Mieter ohne Weiteres in Verzug gerät, ist die Miete nicht bis zum dritten Werktag bezahlt. Auf eine Mahnung oder gar mehrere, kommt es dafür nicht an. Um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, gehen wir mit einem dreistufigen Mahnsystem vor. Die erste Mahnung ist eine freundliche Erinnerung, die Zahlung doch bitte nachzuholen. Zahlt der Mieter nicht, ergeht eine zweite und gleichzeitig letzte gebührenpflichtige Mahnung, in der auch die Konsequenzen des anhaltenden Zahlungsverzuges aufgezeigt werden. Erfolgt immer noch keine Zahlung, wird die Sache sofort dem Rechtsanwalt übergeben, der dann neben den Kosten auch Verzugszinsen geltend macht.
Dieses System ist durch die Einbindung der Bankkonten in die Hausverwaltungssoftware halbautomatisch. In der Buchhaltung wird quasi auf Vorschlag der Software die Entscheidung getroffen, ob der Mahnlauf gestartet wird oder nicht.