Ist der Kaufvertrag über eine Immobilie vor dem Notar abgeschlossen, müssen Verkäufer und Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises abwarten.
Der Käufer muß also nicht sofort bezahlen und der Verkäufer kann es sich sparen, ab sofort täglich seinen Kontostand zu checken.
Fälligkeit des Kaufpreises
Der Kaufpreis soll vom Käufer erst gezahlt werden, wenn sicher ist, dass er die versprochene Leistung, nämlich das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird. Deshalb sieht der Kaufvertrag fast immer vor, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Fälligkeit des Kaufpreises wird in der Regel davon abhängig gemacht, dass
- alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
- die sogenannte Eigentumsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) für die erwerbende Partei im Grundbuch eingetragen ist – dadurch wird das Grundstück für sie „reserviert" –,
- die Unterlagen vorliegen, die erforderlich sind, um eingetragene und nicht übernommene Belastungen im Grundbuch, insbesondere Grundschulden, zu löschen,
- die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt (unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen steht den Gemeinden bei Grundstückskaufverträgen ein Vorkaufsrecht zu).
Durch den Notar wird alles Erforderliche veranlasst, damit die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt werden. Sobald diese vorliegen, werden die Vertragsbeteiligten informiert.
Falligkeitsmitteilung
Erst wenn die Fälligkeitsmitteilung der erwerbenden Partei vorliegt, muss der Kaufpreis gezahlt werden. Dazu erhält der Käufer vom Notar - und nur von diesem - die sogenannte „Fälligkeitsmitteilung“. Diese enthält die Bestätigung des Notars, dass alle Sicherungsvoraussetzungen für den Käufer vorliegen und somit der Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen ist. Von der Fälligkeitsmitteilung erhält der Verkäufer eine Abschrift, damit dieser weiß, dass er den Kaufpreis innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erwarten kann. Jetzt kann man also anfangen, den Kontostand regelmässig zu prüfen.Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat, hat er dies dem Notar zu bestätigen.
Im Falle der Finanzierung des Kaufpreises
Wurde der Kaufpreis finanziert, gibt der Käufer die Fälligkeitsmitteilung an seine finanzierende Bank weiter, die dann die Überweisung direkt an Verkäufer und eventuell abzulösende Gläubiger vornimmt.
Genau lesen
Bei der Abwicklung des Immobilienkaufvertrages kommt noch andere Post vom Notar und Ämtern. Es empfiehlt sich, den Inhalt genau zu lesen und im Falle von Post vom Notar, entsprechend des Inhaltes zu verfahren.