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Denkmalschutz und Abschreibung - auf einen Blick

Alte Gebäude sind etwas ganz Besonderes.

In den Wänden steckt meist viel Geschichte, aber auch die besondere Architektur, Raumaufteilung und angewandte Bautechnik mit samt den verwendeten Materialien sorgen für den besonderen Charme historischer Gebäude. Viele dieser Schmuckstücke gibt es nicht mehr. Die noch bestehenden gilt es durch Denkmalschutz gut zu erhalten und vor Verfall sowie Zerstörung zu schützen. Die Abschreibung bedeutet für den Käufer Steuerersparnisse.

Im Einzelnen:

Kapitalanleger wie auch der Eigennutzer können im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung ihre Einkommensteuerzahllast erheblich vermindern. Mittels Sonderabschreibungen beziehungsweise Sonderausgaben gemäß §§ 7h und 10f EstG in Höhe der gesamten Herstellungskosten können entsprechend dem individuellen Steuersatz Steuern eingespart werden und bleiben somit im Privatvermögen. Kapitalanleger (Vermieter) dürfen in den ersten acht Jahren 9% der Renovierungs- und Sanierungskosten über die Sonderabschreibung geltend machen und in den restlichen vier Jahren 7% und zusätzlich 40 Jahre lang 2,5% auf die Altsubstanz abschreiben. Nutzt der Immobilienkäufer das Objekt selbst, bleiben immerhin Abschreibungen von 9% jährlich der gesamten Herstellungskosten für eine Laufzeit von zehn Jahren (§10f EStG) abzugsfähig. Die Höhe der Sonderabschreibungen bemisst sich nach den Aufwendungen beziehungsweise Baukosten für Sanierung und Renovierung, welche für den Erhalt der Wohnimmobilie notwendig und sinnvoll sind. Da der Zeitpunkt der Schließung des Kaufvertrages maßgeblich für den Beginn der Abschreibung ist, sind alle ab diesem Zeitpunkt beginnenden Arbeiten beziehungsweise Renovierungs- und Sanierungskosten ansetzbar. Alle entstandenen Kosten durch Sanierung und Renovierung vor Abschluss des Kaufvertrages fließen nicht in die Abschreibung. Die Höhe wird nach Fertigstellung durch einen Bescheid der zuständigen Behörde festgestellt. Denkmalschutz bedeutet auch, dass seitens der Behörden sehr klar vorgegeben wird, welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden dürfen beziehungsweise wie diese auszusehen haben. 

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