Jeder Interessent, kommt er aus der Europäischen Union oder der Schweiz...
... egal ob Privatperson oder Firma, darf seit 2016 polnische Immobilien unter den gleichen Voraussetzungen erwerben wie ein Einheimischer. Wie üblich, muss ein Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet werden.
Grunderwerbsteuer (in Polen eine "Stempelsteuer", offiziell Steuer auf zivilrechtliche Handlungen genannt)
In Polen gibt es für Bestandsimmobilien (gebrauchte Immobilien) anstatt der Grunderwerbssteuer eine sog. „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ - auch Stempelsteuer genannt -. Sobald der Kaufvertrag zustande kommt, ist diese Steuer beim Notar vor Ort durch den Käufer zu bezahlen. Vom Kaufpreis sind zu entrichten:
2 % für Bestandsimmobilien
0 % bei Neubau-Immobilien
Notar und Grundbuchkosten
Diese betragen ca. 50,00 € für Eintragung in das Grundbuch und die Notarkosten beziffern sich von 25,00 bis 3.000,00 € (je nach Gegenstandswert).
In Polen gibt es eine feste Höchstgrenze für Notargebühren bei Kaufverträgen. Diese liegt bei 3.000,00 €.
Das
Eigentum
geht nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch, sondern am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages auf den Erwerber über.
Grundsteuer
Die Grundsteuer fällt in Polen niedrig aus. Die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer bildet die Grundstücksgröße. Die Kommunen sind für die Festsetzung der Grundsteuerhöhe zuständig. Der maximale Steuerbetrag ist jedoch durch ein Gesetz über lokale Steuern und Gebühren begrenzt.
Beispielsweise betrug die Grundsteuer für eine 100 qm große Eigentumswohnung in Warschau für das Jahr 2016 nur 18,00 €.
Der Eigentümer muss außer der Grundsteuer keine weitere eigentumsbezogene Steuer entrichten.