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Holz im Kamin ist doch grün.

Nach dem nun endlich beschlossenen Gebäudeenergiegesetz kann auch nachhaltig mit Holz geheizt werden. Feinstaub hin oder her, moderne Kamine haben schließlich einen Feinstaubfilter. 

Für Immobilienbesitzer soll es keinen Zwang zum Austausch der Heizung geben, defekte Aggregate dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Beim Heizungstausch gelten Übergangsfristen, um die Erneuerung im Heizkeller mit den kommunalen Wärmeplanungen zu verzahnen. Es ist geplant, dass in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 ein örtlicher Wärmeplan vorliegen soll. Für kleinere Kommunen soll dies bis Mitte 2028 gelten. Erst wenn die Wärmeplanungen offiziell beschlossen sind, gilt die 65-Prozent-Regel.

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klimavorschriften. Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen. Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen tritt laut GEG am 1. Januar 2045 in Kraft. Erst dann dürfen Gebäude ausschließlich klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

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